Verein Armut lindern in Österreich
Telefon +43 699 / 133 5757 0
E-Mail armutlindern@hotmail.com
Aktuelle Position: Startseite > Sammellisten
Wir holen Ihre Sachspenden gerne bei Ihnen ab. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es manchmal ein wenig länger dauert, bis wir Zeit dafür haben. Unsere Vereinsmitglieder machen das unentgeltlich in ihrer Freizeit.
Die Sachspenden die wir zum Weitergeben sammeln, haben wir in Listen
zusammengefasst. Diese enthalten die hauptsächlich
benötigten Dinge. Am umfangreichsten ist die
Sammelliste ... für Menschen.
Sehen Sie sich bitte auch die anderen Seiten an. Es gibt sicher noch
andere Sachen, die wir nicht in den Sammellisten notiert haben, die
aber trotzdem jemandem helfen können.
Wenn Sie Sachspenden für uns haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Verein Armut lindern in Österreich
zHnd. Claudia Weber
Holzschlag 106
7435 Unterkohlstätten
Bitte senden Sie Pakete nur mit
der Österreichischen Post
Unfrankierte Pakete sowie per Nachnahme verschickte Pakete
können wir nicht annehmen.
Wir können leider derzeit keine Möbel nehmen.
Bitte geben Sie uns nur brauchbare Gegenstände. Wir wollen mit Ihren Sachspenden jemandem helfen. Die durch den manchmal entstehenden Entsorgungsaufwand verbrauchten Ressourcen fehlen unwiederbringlich.
Wir nehmen keine Geldspenden an. Wir finanzieren die
meisten Unkosten selber. (Ein kleiner Teil wird durch Flohmarkteinnahmen
abgedeckt.)
Wenn Sie Geld spenden wollen, wenden Sie sich bitte an Organisationen,
die ein geeignetes Netzwerk haben, um Ihre Spende Bedürftigen
zukommen zu lassen. Eventuell geeignete Organisationen findet man auf der
offiziellen Homepage des Österreichischen Spendengütesiegels
unter "NPO mit Spendengütesiegel".
Das Spendengütesiegel wird von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) verliehen. Über die Vergabe eines Spendengütesiegels gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und mehreren Dachverbänden von Non Profit Organisationen (NPOs). Der Kooperationsvertrag liegt im PDF-Format vor (162 kB).
Im Abschnitt III des Kooperationsvertrages sind die Rahmenbedingungen festgelegt.
Auszug aus dem Abschnitt III:
Das System der Standards für Non Profit Organisationen (NPO) in den Bereichen Spendenmittelaufbringung und Spendenmittelverwaltung in der Fassung vom 01.01.2005 (Beilage I) bildet die Basis für den Ablauf und den Inhalt der NPO-Prüfung (= Prüfung der NPO). Die NPO-Prüfung ist Grundlage für die Vergabe eines Spendengütesiegels für spendensammelnde NPOs und erstreckt sich ausschließlich auf die in Beilage I zum Kooperationsvertrag Ebene 3 Nr. 26 definierten Spendenmittel.
Da wir über keine Spendenmittel im Sinne des Kooperationsvertrages (Geldspenden oder bewertete und buchhalterisch erfasste Sachspenden) verfügen, können wir auch kein Spendengütesiegel beantragen.